Als neues Mitglied sind Sie uns höchst willkommen!

 

Was müssen Sie tun?

Die Beitrittserklärung ausfüllen. Sie gibt Ihnen auch Auskunft über die Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags. Wichtig sind auch die Satzung und die Datenschutzrichtlinie, die Sie anerkennen, wenn Sie die Beitrittserklärung unterschreiben.

Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Somit sind unsere Mitglieder berechtigt, Mitgliedsbeiträge und Spenden von der Steuer abzusetzen. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden, die mehr als 200 € betragen, stellen wir steuerliche Bescheinigungen für das Finanzamt aus.

 

 
Beitrittserklärung
SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Leistungen
Hiermit ermächtige/n ich/wir den Verein der Freunde und Förderer des Staatstheaters Cottbus e.V. widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden jährlichen Beitragszahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos durch Lastschrift einzuziehen. HINWEIS für Beitragsminderungen von Schwerbehinderten: Gemäß unserer Beitragsordnung "Punkt 1 - Natürliche Personen" ist Voraussetzung für eine Beitragsminderung eine Anerkennung einer Schwerbehinderung mit dem Nachweis, dass nach dem Schwerbehindertenrecht ein Grad der Behinderung von mindestens 80 % vorliegt.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein der Freunde und Förderer des Staatstheaters Cottbus e.V. gezogenen Lastschriften mit der Gläubiger- Identifikationsnummer DE 71 ZZZ 00 000 631 907 einzulösen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir innerhalb von 8 Wochen, vom Belastungsdatum an gerechnet, die Erstattung des Betrages verlangen kann/können.

Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtangaben.

Ihre Fragen beantworten gerne

Dr.-Ing. E.h. Michael von Bronk, Telefon +49 172 3949229

Rüdiger Albert, Telefon 035606 40958.

Sie können uns auch gern per E-Mail unter post@theaterverein-cottbus.de oder über das Kontaktformular erreichen.

 

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