Beitragsordnung des Vereins der Freunde und Förderer des Staatstheaters Cottbus e.V.
Die nachfolgenden Mitgliedsbeträge sind die Mindestbeiträge für ein Jahr
1. Natürliche Personen
Einzelpersonen | 80 € | |
Ehepaare / Lebensgemeinschaften | 130 € | |
Rentner | 50 € | |
Rentnerehepaare / -Lebensgemeinschaften | 90 € | |
Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte * | 25 € |
* Voraussetzung für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist der Nachweis, dass nach dem Schwerbehindertenrecht ein Grad der Behinderung von mindestens 80 % vorliegt. Eine Beitragsminderung kann auch durch einen Antrag auf Härtefallprüfung und Entscheidung des Vorstandes gewährt werden.
Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden (gemäß § 9, Abs. 1 der Satzung).
2. Juristische Personen (u.a. Unternehmen)
bis 20 Mitarbeiter | 250 € | |
über 20 Mitarbeiter | 550 € |
3. Vereine
Vereine 100 €
Im ersten Jahr des Vereinseintritts sind für den Beitrittszeitraum :
1. Januar — 30. Juni | 100 % des Jahresbeitrages | |
1. Juli — 30. September | 75 % des Jahresbeitrages | |
1. Oktober — 31. Dezember | 50 % des Jahresbeitrages |
zu entrichten.
Der jährliche Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt zum 31. März.
Ist der 31. März ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt der Einzug am nächstfolgenden Werktag.
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 4. März 2024 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.