Beitragsordnung des Vereins der Freunde und Förderer des Staatstheaters Cottbus e.V.

Die nachfolgenden Mitgliedsbeträge sind die Mindestbeiträge für ein Jahr

1. Natürliche Personen

Einzelpersonen   80 €
Ehepaare / Lebensgemeinschaften   130 €
Rentner   50 €
Rentnerehepaare / -Lebensgemeinschaften   90 €
Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte *   25 €

* Voraussetzung für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist der Nachweis, dass nach dem Schwerbehindertenrecht ein Grad der Behinderung von mindestens 80 % vorliegt. Eine Beitragsminderung kann auch durch einen Antrag auf Härtefallprüfung und Entscheidung des Vorstandes gewährt werden.

Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden (gemäß § 9, Abs. 1 der Satzung).

2. Juristische Personen (u.a. Unternehmen)

bis 20 Mitarbeiter    250 €
über 20 Mitarbeiter   550 €

3. Vereine     

Vereine 100 €                 

Im ersten Jahr des Vereinseintritts sind für den Beitrittszeitraum :

1. Januar — 30. Juni   100 % des Jahresbeitrages 
1. Juli — 30. September   75 % des Jahresbeitrages
1. Oktober — 31. Dezember   50 % des Jahresbeitrages

zu entrichten.

Der jährliche Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt zum 31. März.
Ist der 31. März ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt der Einzug am nächstfolgenden Werktag.

Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 4. März 2024 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.

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